Whistleblowing
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Whistleblowing
Was bedeutet Whistleblowing?
Whistleblowing bezeichnet den Vorgang, bei dem Personen, die im beruflichen Umfeld von Straftaten, Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften oder betrügerischen Aktivitäten Kenntnis erlangen, diese freiwillig melden und damit der betreffenden Organisation oder der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen.
Wer sind Hinweisgeber?
Als Hinweisgeber werden Personen bezeichnet, die rechtswidriges Verhalten oder Unregelmäßigkeiten melden, von denen sie am Arbeitsplatz erfahren haben. In den meisten Fällen handelt es sich um Beschäftigte öffentlicher Einrichtungen oder privater Unternehmen. Die Verbindung zur Organisation kann jedoch auch weniger unmittelbar sein: Ehemalige Beschäftigte, Berater, Freiwillige, Lieferanten, Kunden, Anteilseigner, sonstige Interessengruppen und alle Personen, die auch nur vorübergehend mit der Organisation in Kontakt gekommen sind, können Hinweisgeber sein und den gesetzlich vorgesehenen Schutz in Anspruch nehmen.
Die Aufdeckung rechtswidriger Aktivitäten kann Hinweisgeber einem konkreten Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen und in besonders schweren Fällen ihre Sicherheit gefährden. Aus diesem Grund sind Hinweisgeber gesetzlich geschützt. Toscano Collezioni Srl verpflichtet sich, ihre Identität zu schützen und weder ihre Identität noch die Inhalte ihrer Meldungen offenzulegen. Zu diesem Zweck hat Toscano Collezioni Srl ein System zur Verwaltung, Prüfung und Bearbeitung von Meldungen eingerichtet, das dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen entspricht. Darüber hinaus stellt das Unternehmen verschiedene sichere Meldekanäle zur Verfügung.
Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Wie bereits erwähnt, melden Hinweisgeber rechtswidriges Verhalten, das dem öffentlichen Interesse und/oder der Organisation schadet.
Beispiele hierfür sind:
– Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
– Fälle von Korruption und Finanzskandale
– intransparente Einstellungsverfahren und Vetternwirtschaft
– Diebstahl von Unternehmenseigentum
Persönliche Beschwerden oder Anliegen sowie Konflikte mit Kollegen oder Vorgesetzten fallen hingegen nicht unter das Hinweisgebersystem. Diese werden in der Regel über andere Verfahren behandelt, beispielsweise durch Meldungen an die Personalabteilung.
Was geschieht nach Einreichung einer Meldung?
Alle Meldungen gemäß dem italienischen Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 werden innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bearbeitet und bestätigt. Bei nicht anonymen Meldungen bestätigt Toscano Collezioni Srl den Eingang und gewährleistet dabei strengste Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität des Hinweisgebers und des Inhalts der Meldung.
Unabhängig vom gewählten Meldekanal und davon, ob eine Meldung anonym oder namentlich erfolgt, leitet der zuständige Kontrollausschuss eine Untersuchung und Prüfung ein. Diese wird innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten abgeschlossen.
Nach Abschluss der Untersuchung informiert der Kontrollausschuss den Hinweisgeber, sofern dieser identifizierbar ist, über das Ergebnis und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen. Dabei wird die strengste Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität des Hinweisgebers gewahrt.
Für weitere Fragen oder Informationsanfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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